Kindesunterhalt – Regelbedarf
Der Kindesunterhalt (Alimente) wird grundsätzlich nach der Prozentsatzmethode berechnet. Die Obergrenze des monatlich zu zahlenden Kindesunterhalts wird mit den Regelbedarfssätze
Der Kindesunterhalt (Alimente) wird grundsätzlich nach der Prozentsatzmethode berechnet. Die Obergrenze des monatlich zu zahlenden Kindesunterhalts wird mit den Regelbedarfssätze